Im Bereich Abgasemissionen gab es in der Vergangenheit immer wieder neue Vorgaben,
anbei die aktuelle Übersicht der geltenden Sanierungsfristen für bestehende Anlagen:
Gasmotoren im Magerbetrieb und Zündstrahler die bei der aktuellen Messung >40mg/m³ liegen:
ab 05.02.2018 <=30mg/m³
ab 01.01.2020 <=20mg/m³
ab 05.02.2018 jährliche Abgasmessung
Gasmotoren im Magerbetrieb und Zündstrahler die bei der aktuellen Messung <=40mg/m³ liegen:
ab 05.02.2019 <=30mg/m³
ab 01.01.2020 <=20mg/m³
ab 05.02.2019 jährliche Abgasmessung
Gasmotoren im Lambda 1 Betrieb (Sauger)
ab 05.02.2020 <=5mg/m³
Motoren im Notbetrieb (Netzersatz / Notstrombetrieb)
ab 01.01.2020 <=60mg/m³
Diese Werte sind die aktuellen Vollzugsempfehlung und werden von den meisten Landratsämtern umgesetzt.